Voraussetzung für die Aufnahme in die „ambulante Hilfen“ ist ein Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenträger.
Der Hilfebedarf wird in Zusammenarbeit aller Beteiligten unter Mitwirkung des LWL abgeklärt, wobei ein standardisiertes Planungsinstrument (BEI-NRW) verwendet wird. Anhand der Hilfeplanung entscheidet der entsprechende Hilfeplaner darüber, welche Betreuungsart und – intensität notwendig ist. Der Klient wird in das Verfahren von Beginn an einbezogen. Die „ambulanten Hilfen“ sind ein Angebot, das auf Freiwilligkeit beruht.
Zum Aufnahmeverfahren gehört auch die Regelung der Kostenfrage. I.d.R. kommt die Eingliederungshilfe (§ 1 SGB IX) für die Kosten auf.
Bei Fragen rund um eine mögliche Aufnahme und Beratung wenden sie sich bitte an
Ansprechpartner: Nils Sundermann
Kurfürstenstr. 22 – 32052 Herford – Telefon 05221.16 47-11
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